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Riester Rente Drucken

Riesterrente nach §10 a EStG

Die Riester-Rente entstand im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde. Sie ist eine

  • privatwirtschaftliche
  • staatlich geförderte
  • kapitalgedeckte
  • ersetzende
  • freiwillige

Form der Altersvorsorge mit dem Zweck, die durch die Rentenreform neu entstehende Versorgungslücke der Versicherten zu decken. Der umgangssprachliche Name "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte. Der offizielle Begriff lautet "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge".
In der Geschichte der Sozialversicherung ist die Einführung der Riester-Rente von elementarer Bedeutung, da sie den Weg der Kapitaldeckung beschreitet und dem sonst für die Sozialversicherung typischen Umlageverfahren den Rücken kehrt. Das in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Umlageverfahren hat somit eine entscheidende Ergänzung erfahren. Obwohl die Riester-Rente die Verluste, die die Versicherten durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente erlangen, kompensieren soll, wurde der Abschluss eines Vertrags nicht als obligatorisch ausgestaltet, obwohl der Gesetzgeber dies zunächst beabsichtigt hatte.
Bislang wird die Riester-Rente von den Versicherten in geringem Ausmaß angenommen. Ein aufwändiges und für die Versicherten schwer verständliches Förderverfahren, eine relativ geringe absolute Förderung für die Versicherten in den ersten Jahren nach der Einführung, hohe Investitions- und Verwaltungskosten bei den Anbietern und geringe Provisionserträge für die Verkäufer haben bisher den gewünschten Erfolg der Riester-Rente verhindert. Als Folge haben die ersten Anbieter ihre Riester-Produkte bereits wieder vom Markt genommen. Nunmehr setzt sich allerdings die Erkenntnis durch, dass aufgrund der staatlichen Förderung und der fehlenden Attraktivität anderer Sparprodukte bisher die Riester-Rente unterschätzt wurde.

Funktionsweise

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG).
Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zertifiziert sind. Zertifiziert werden nur Verträge,

  • für die auch zugesagt wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen,
  • die vorsehen, dass Leistungen ab Beginn der Altersrente, frühestens vom 60. Lebensjahr an, erbracht werden,
  • die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist,
  • die Übertragung und Pfändung ausschließen,
  • die Abschlusskosten auf mindestens zehn Jahre verteilen,
  • die bestimmte Informationen (wie z.B. die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, u. ä.) bereitstellen,
  • die eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrages gestatten und
  • die eine Entnahme zum Zweck des Erwerbs einer selbst genutzten Immobilie zulassen.



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