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| Pensionskasse |
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PensionskasseDie Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Versiche-rungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistung einräumt. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um ein Versicherungsunternehmen, das auch der Versicherungsaufsicht unterliegt. Rechtsform ist in der Regel der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Der Arbeitgeber zahlt einen (Versicherungs-)Beitrag an die Kasse. Es können Kapital- oder Rentenzahlungen gewählt werden. Für Pensionskassen gibt es besonders viele Fördervarianten: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG, Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG und die Riester-Förderung.
Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen: Für den Arbeitnehmer zählen die Ausgaben, die der Arbeitgeber an die Kasse leistet, grundsätzlich zu den lohnsteuerpflichtigen Einnahmen, die zu versteuern sind. Folgende Steuervorteile kann der Arbeitnehmer nutzen:
Die Pensionskasse ist somit der einzige Durchführungsweg, der alle entscheidenden steuerlichen Förderungsmöglichkeiten vereint. Anzumerken ist, das die Lohnpauschalierung erst greifen kann, wenn die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG voll ausgeschöpft wurde.
Steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen:
Die volle Besteuerung der Leistungen tritt ein, soweit der Arbeitnehmer die § 10 a-Förderung oder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 in Anspruch genommen hat. Es kommt also zu einer nachgelagerten Besteuerung. Hat er die Beiträge pauschal besteuert, sind Rentenleistungen nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG zu versteuern. Kapitalleistungen mit einer Versicherungslaufzeit von mindestens 12 Jahren sind in diesem Fall steuerbefreit.
Vorteile:
Riester-Förderung möglich, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG, Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG möglich; es können Kapital- oder Rentenzahlungen gewählt werden.
Nachteile: Einschränkungen bei der Leistungshöhe (daher kaum geeignet für Führungskräfte) |
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