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Allgemeine Geschäftsbedingungen Photovoltaik:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Solarthermie:

Solarthermie.AGB.pdf Solarthermie.AGB.pdf (50.77 KB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenreferat Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH & Co.KG:

I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Firmenreferat des Deutschen Mittelstandes Wirtschaftsberatungs- GmbH & Co, Am Steinig 14,16 & 22, 96274 Itzgrund
( nachfolgend „Firmenreferat“ genannt ) und dem Kunden ( nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB des Firmenreferates an.

2. Das Firmenreferat kann daneben für einzelne Geschäftsbereiche Sonderbedingungen verwenden, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten. Diese werden bei der Erteilung des Auftrages mit dem Kunden gesondert vereinbart.

3. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden grundsätzlich nicht akzeptiert, es sei denn, das Firmenreferat erkennt diese ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil an.


II. Änderungen

1. Das Firmenreferat behält sich das Recht vor, diese AGB oder die Sonderbedingungen zu ändern.

2. Änderungen dieser AGB und der Sonderbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. In diesem Mitteilungsschreiben wird das Firmenreferat den Auftraggeber auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.

3. Die geänderten AGB oder Sonderbedingungen gelten als genehmigt und werden wirksam, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht.


III. Leistungen

1. Die dem Auftraggeber durch das Firmenreferat geschuldete Leistung
wird für jeden Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart.

2. Das Firmenreferat verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen.

3. Bei Vertragserfüllung legt das Firmenreferat die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlungsangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zu Grunde.
Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Daten unvollständig oder falsch sind, so ist das Firmenreferat berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber, den zusätzlichen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4.Besteht der Vertragsinhalt für das Firmenreferat auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten des Firmenreferates.

5. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle im Rahmen der Dienstleistung durch das Firmenreferat abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen stets als Vorschläge zu verstehen sind. Diese Vorschläge sollen helfen, die Fragestellungen des Auftraggebers besser einschätzen zu können, ohne dass damit ein bestimmter Erfolg gewährleistet werden kann oder soll.


IV. Mitwirkung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos für das Firmenreferat erbracht werden
Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern des Firmenreferates oder den vom Firmenreferat beauftragten Dritten jede erforderliche Unterstützung.

2. Datenträger, Daten und Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Firmenreferat alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt das Firmenreferat von Ansprüchen Dritter frei.

3. Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet das Firmenreferat die Art und Weise der Auftragsausführung. Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. Das Firmenreferat ist jedoch stets bemüht, denWünschen des Kunden Rechnung zu tragen.


V. Vergütung

1. Die Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Soweit eine solche nicht getroffen ist berechnet sich diese nach der jeweils gültigen Honorartabelle für den jeweiligen Geschäftsbereich. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

2. Das Firmenreferat ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche hieraus entstehenden Kosten wie Inkasso-, Mahn- und Rechtsanwaltskosten und eine Verzinsung der Forderung entsprechend der gesetzlichen Regelungen ab dem Tag des Verzuges zuberechnen.

3. Im Fall der Kündigung eines Einzelvertrages hat das FirmenReferat Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.



VI. Kündigung

1. Der Einzelvertrag wird jeweils für die vereinbarte oder die regelmäßig erforderliche Dauer der Dienstleistung geschlossen.

2. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonat gekündigt werden.

3. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen unzumutbar werden lässt.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolgter Abmahnung zulässig.

4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

5. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Firmenreferates nur aufrechnen, sofern seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


VII. Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen das Firmenreferat sind unabhängig
vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, das Firmenreferat hat
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Das Firmenreferat haftet für das Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die es zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht nach der obigen Maßgabe.

2. Das Firmenreferat haftet für Schäden aus dem Vertragsverhältnis bis maximal € 250.000,00 je Schadensfall. Die Haftungssumme für alle Schadensfälle aus Verträgen mit dem Auftraggeber ist auf insgesamt
€ 1.250.000,00 begrenzt, unabhängig davon, wann die Schäden verursacht wurden.

3. Das Firmenreferat haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

4. Das Firmenreferat haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige, durch ihn nicht zu vertretende Vorkommnisse ( z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland)eintreten.

5. Das Firmenreferat haftet nicht für Schäden Dritter, die diesen da durch erwachsen, dass ihnen der Auftraggeber die Leistungen des Firmenreferates zur eigenen Verwendung zugänglich macht, es sei denn bei Auftragserteilung wird die Weitergabe schriftlich vereinbartund der begünstigte Personenkreis konkret benannt.

6. Hat der Auftraggeber durch ein schuldhaftes Verhalten ( z.B. die
Verletzung von vertraglichen Pflichten ) zu der Entstehung eines
Schadens beigetragen, bestimmt sich nach dem Grundsatz des Mitver-
schuldens, in welchem Umfang das Firmenreferat und der Auftrag-
geber den Schaden zu tragen haben.

7. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen das Firmenreferat kann nur
innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren geltend gemacht
werden, nachdem der Auftraggeber von dem anspruchsbegründenden
Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf
Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.


VIII. Urheber- und Nutzungsrechte

1. Die Urheberrechte der vom Firmenreferat erbrachten Leistungen verbleiben beim Firmenreferat.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Informationen, Daten und
Schriftstücke für eigene Zwecke zu nutzen, soweit sich nicht bereits
aus dem Auftrag die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten
Dritten ergibt.
Die weitergehende Nutzungen, insbesondere die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Daten und Schriftstücken an Dritte,
ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Firmenreferates gestattet.

3. Bei Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte behält sich das
Firmenreferat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.


IX. Datenschutz

1. Das Firmenreferat verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutz-
bestimmungen einzuhalten.

2. Das Firmenreferat ist befugt, die ihr anvertrauten Informationen und
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags maschinell zu
Verarbeiten oder von mit der Auftragsausführung beauftragten Dritten
verarbeiten zu lassen und an diese weiterzuleiten.Seine Einwilligung
hierzu erteilt der Auftraggeber durch die Weitergabe seiner Daten an das
Firmenreferat.


X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen m Übrigen nicht berührt. Insoweit verpflichten sich die Parteien,
die jeweilige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle, dem Sinn
und Zweck der betroffenen Bedingung entsprechenden Regelung zu ersetzen. Ergänzend gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.12.2005


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