Wirtschaftlichkeit und Steuervorteile von Photovoltaik-Anlagen- sonnige Garantien für nachhaltige Investitionen
Solarstrom ist nach wie vor sehr interessant in Deutschland. Nicht nur Hausbesitzer können von dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) profitieren; auch wer über kein eigenes Hausdach verfügt, kann Solarstrom mit einer Photovoltaikanlage produzieren, indem er sich an einer größeren, so genannten Gemeinschaftsanlage beteiligt. Seit der Novellierung des EEG Anfang 2004 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarstrom deutlich verbessert. Damit ist jetzt die Investition in Solarstromanlagen nicht nur ökologisch sinnvoll sondern auch wirtschaftlich interessant. Weil auch private PV-Anlagen grundsätzlich gewerblich genutzt werden, wird im Regelfall die Mehrwertsteuer rückerstattet. Dazu kann die Anlage über 20 Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Die Erträge/ Gewinne - nach Abzug aller Kosten aus Gewerbebetrieb - sind bei der Einkommenssteuer zu versteuern. Andererseits wirken sich die in den Anfangsjahren auftretenden Aufwendungen aus Abschreibungen steuermindernd aus. PV_Impulse_USt-Vorteil.pdf (189.49 KB)
PV_Impulse_Investabzug.08.pdf (271.41 KB)
PV_Gestaltende_Steuerberatung.pdf (963.18 KB)
Weitere Vorteile ergeben sich aus der generellen Vorsteueroption und der Möglichkeit, bisher ausschließlich nur privat ansetzbare Aufwendungen- wie KFZ, Büromaterial, Mieten, Steuerberatungskosten (neu), Heizungs- und Kommunikationkosten- teilweise als Aufwendungen aus Gewerbebetrieb anzusetzen.
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