| KfW-Programm
Erneuerbare Energien - "Standard"
Regionale Gültigkeit = Bund
Zielgruppe
Antragsberechtigt
sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen
beteiligt sind, freiberuflich Tätige, sowie natürliche
Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich
tätig sind (den erzeugten Strom bzw. die erzeugte Wärme
einspeisen).
Landwirte sind antragsberechtigt, sofern durch das Investitionsvorhaben
ein höheres Umweltschutzniveau erreicht wird, als es
aufgrund von EU-Gemeinschaftsnormen gefordert wird. Gefördert
werden hier ausschließlich die zur Verwirklichung der
Umweltschutzziele erforderlichen Investitionsmehrkosten.
Beschreibung
Das KfW-Programm
Erneuerbare Energien dient der langfristigen Finanzierung
von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem
günstigen Zinssatz. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Errichtung, Erweiterung
und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes
zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich
(EEG) vom 25.10.2008 erfüllen
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen sowie
Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des
Programmteils Erneuerbare Energie - "Premium" nicht
erfüllen
Folgende
Maßnahmen werden gefördert:
- Photovoltaik
- Thermische Solaranlagen
- Strom aus fester Biomasse - bis 5 MW Feuerungswärmeleistung
(größere Anlagen müssen KWK sein)
- Wärme aus fester Biomasse - bis 2 MW Feuerungswärmeleistung
(größere Anlagen müssen KWK sein)
- Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von
Biogas in ein Gasnetz
- Strom aus Windkraft
- Strom aus Wasserkraft
- Strom und/oder Wärme aus Erdwärme (Geothermie)
- Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren Arten
der erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement
(Verbundvorhaben)
Die Kreditlaufzeit
beträgt bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien
Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien
Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren technische
und wirtschaftliche Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt,
kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens
3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Die Höhe
des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen
Investionskosten, i.d.R. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Die
Konditionen werden nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS)
festgelegt.
Kumulation
Die Mitfinanzierung
der geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen/Programmvarianten
oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Ausgeschlossen
ist auch die Kombination eines Kredites aus dem Programmteil
"Standard" mit einem Kredit aus dem Programmteil
"Premium" des KfW-Programms Erneuerbare Energien
für dieselbe Investitionsmaßnahme.
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Programm Erneuerbare
Energien mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse)
ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder
Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Adressen
Informationsstelle
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
D - 60325 Frankfurt am Main
fon: 01801 335577
fax: 069 7431-2944
info@kfw.de
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Erneuerbare_En
Informations-
und Antragsstelle
KfW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33/33a
D - 10117 Berlin
fon: 030 20264-0
fax: 030 20264-5188
Informations-
und Antragsstelle
KfW Bankengruppe
Niederlassung Bonn
Ludwig-Erhardt-Platz 1-3
D - 53179 Bonn
fon: 0228 831-0
fax: 0228 831-7148
Antragsstelle
für private/privatrechtliche Kreditnehmer:
frei wählbares Kreditinstitut
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Marktanreizprogramm
zur Förderung erneuerbarer Energien - Wärmepumpen
Regionale
Gültigkeit = Bund
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige,
kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach Definition
der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt
sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten.
Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen
Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls
antragsberechtigt. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer,
Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die
Anlage errichtet werden soll.
Beschreibung
In
bestehenden Gebäuden werden folgende Maßnahmen
gefördert:
1.
Basisförderung
- Gasbetriebene Wärmepumpen
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen,
die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in
Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen.
Der Zuschuss beträgt 20,- EUR pro m2 Wohnfläche.
Der max. Zuschuss beträgt bei
- Einfamilienhaus: 2.400,- EUR
- Zweifamilienhaus: 3.600,- EUR
- Mehrfamilienhaus (MFH) mit 3 Wohneinheiten (WE): 4.800,-
EUR
- MFH mit 4 WE: 5.400,- EUR
- MFH mit 5 WE: 6.000,- EUR
Für jede weitere WE erhöht sich der max. Zuschuss
um 300,- EUR.
In
Nichtwohngebäuden werden 20,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche
bezuschusst, max. 6.000,- EUR pro Gebäude.
-
Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen
im Gebäudebestand, die sowohl die Bereitstellung des
Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung
übernehmen. Die Höhe der Förderung beträgt
max. 50% der Höchstförderbeträge der Basisförderung
gasbetriebener Wärmepumpen.
2.
Bonusförderung: Kombinationsbonus
Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in
Anspruch genommen werden.
Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt,
erhöht sich die Förderung um 500,- EUR. Die Anforderungen
der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten
werden.
Nach
den aktuell gültigen Förderrichtlinien sollten ab
dem 1. Januar 2011 die Umwälzpumpen in der Heizungsanlage
hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse
A) erfüllen. Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom
23.12.2010 wird diese Regelung vorerst ausgesetzt. Die erhöhten
Anforderungen bzgl. der Umwälzpumpen sind daher bis auf
Weiteres nicht Fördervoraussetzung.
Kumulation
Eine
Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen
ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht
das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen
max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt.
Ausgeschlossen ist die Kombination mit dem KfW-Programm "Energieeffizient
Sanieren", sofern es sich um eine Einzelmaßnahmenkombination
handelt. Bei einer umfassenden Sanierung besteht kein Kumulierungsverbot.
Eine Förderung ist auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme
von Fördermitteln für die Einzelmaßnahmen
der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen"
und "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung"
ausgeschlossen.
Adressen
Informationsstelle
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
D - 53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
foerderinfo@bine.info
http://www.energiefoerderung.info
Informations-
und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
D - 65760 Eschborn
fon: 06196 908-625
fax: 06196 908-800
solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de
Originaltitel
Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt vom 09.07.2010.
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