Home Sonntag, 14. März 2010
Betriebliche Altersvorsorge Drucken

Betriebliche Altersversorgung

Die Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer finanzierte Betriebsrente ist eine weitere Säule der Altersversorgung.

Bei der Arbeitgeber finanzierten Version handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Die Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung aller Formen der Betriebsrenten sind bindend.

Seit der Rentenreform 2002 ist die betriebliche Altersversorgung wesentlich verbessert worden.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • Pensionszusagen (Direktzusage)
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung

Die Grundlagen für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Sieht der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere

  • die Unverfallbarkeit der Ansprüche
  • die Anpassungspflicht der Bezüge
  • die Insolvenzsicherung
  • die Möglichkeit einer Abfindung.

Durch Gehaltsumwandlung ist es dem Arbeitnehmer möglich mit weiteren Aufwendungen in Form einer betrieblichen Altersversorgung seine Vorsorge zu erhöhen.
Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile.

Seit 01.01.2002 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).

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