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UnterstützungskasseWas ist eine Unterstützungskasse?Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Bei einer Unterstützungskasse wird ein Teil des Brutto-Einkommens des Arbeitnehmers direkt vom Unternehmen an den Leistungsträger überwiesen. Aus den Beiträgen wird ein sicherheitsorientierter Kapitalstock gebildet, aus dem die späteren Leistungen finanziert werden. Welcher Betrag kann investiert werden?Es gibt in Unterscheidung zu anderen Durchführungswegen hier fast keine Einschränkungen in der Höhe der Beiträge. Bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge vorerst bis zum 31.12.2008 befristet sozialabgabenfrei. Welche Vorteile bietet die Unterstützungskasse?Der in der Höhe unbegrenzt umwandelbare Beitrag wird steuerfrei an die Unterstützungskasse überwiesen (§19 Abs.2 EStG). Das bedeutet, das der Arbeitnehmer auf den Überweisungsbetrag keine Steuern bezahlen muss. Je nach Steuersatz ist die Netto-Aufwendung für den Arbeitnehmer also deutlich geringer. Außerdem fallen für einen Umwandlungsbetrag von bis zu monatlich 210 € derzeit befristet bis vorerst 2008 keine Sozialabgaben an. Wie sieht die steuerliche Behandlung im Versorgungsfall aus?Bei Auszahlung der Kapitalleistung gilt die Fünftelreglung nach § 34 Abs.1 EStG, d.h. der Auszahlungsbetrag wird einkommensteuerrechtlich auf fünf Jahre verteilt. Alternativ wird bei einer lebenslangen Rentenzahlung der individuelle Steuersatz als nachgelagerte Besteuerung (gemäß § 19 Abs.1 EStG) zugrunde gelegt. Welche Zusatzleistungen können vereinbart werden?Innerhalb der Unterstützungskasse können Leistungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit, Witwenrente, sowie eine Todesfallabsicherung integriert werden. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit?Die Unterstützungskasse kann beim neuen Arbeitgeber weiter geführt oder aus eigenen Beiträgen finanziert werden. Im Fall einer Arbeitslosigkeit, kann die Unterstützungskasse sowohl beitragsfrei gestellt werden oder aus eigenen Beiträgen weiter finanziert werden. Welche Voraussetzungen gelten für den Arbeitgeber/-nehmer?Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind unter folgenden Voraussetzungen für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar:
Auch hier gilt: während der Anwartschaftszeit keine Steuerpflicht. Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen sind über den Rechtliche Grundlage von Unterstützungskassen sind im Betriebsrentengesetz zu finden. Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer?
Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?
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